Beschwerdepolitik
WERBEBESTIMMUNGEN
kommerzielle Unternehmen: Aurapol s.r.o.
Sumna 125, 671 02 Sumna, Tschechische Republik
Identifikationsnummer: 09318356
DIC: CZ09318356
eingetragen im Handelsregister beim Handelsgericht in Brünn, Abteilung C, Einlage 118420
für den Verkauf von Waren über einen Online-Shop, der sich unter der folgenden Internetadresse befindet: www.aurapol.com
I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
Das Reklamationsverfahren wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. über das Bürgerliche Gesetzbuch (im Folgenden als "Bürgerliches Gesetzbuch" bezeichnet) und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in seiner geänderten Fassung (im Folgenden als "Gesetz" bezeichnet) erstellt und gilt für Verbrauchsgüter (im Folgenden als "Ware" bezeichnet), für die während der Garantiezeit die Rechte des Käufers aus der Mängelhaftung (im Folgenden als "Ansprüche" bezeichnet) geltend gemacht werden.
Das Beschwerdeverfahren ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Abschluss des Kaufvertrags erklärt sich der Käufer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem vorliegenden Reklamationsverfahren einverstanden und bestätigt, dass er sie zur Kenntnis genommen hat.
Der Kunde des Online-Shops aurapol s.r.o. ist entweder ein Käufer-Verbraucher im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchst. a des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz (weiter nur "Käufer-Verbraucher") oder ein Käufer-Unternehmer, der beim Abschluss und der Erfüllung des Vertrages im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt (weiter nur "Käufer-Unternehmer"). Der Käufer-Verbraucher und der Käufer-Unternehmer werden weiter gemeinsam als "Käufer" bezeichnet.
Der Verkäufer handelt beim Abschluss und bei der Durchführung des Kaufvertrags im Rahmen seines Unternehmens. Der Verkäufer ist ein Unternehmer, der direkt oder über andere Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen an den Käufer liefert.
II. HAFTUNG DES VERKÄUFERS
Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Waren bei Erhalt frei von Mängeln sind. Insbesondere haftet der Verkäufer dafür, dass der Käufer die Waren zum Zeitpunkt der Übernahme in Empfang genommen hat:
sie die zwischen den Parteien vereinbarten Eigenschaften hat und, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, die Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer in Anbetracht der Art der Ware und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat,
der Gegenstand für den Zweck geeignet ist, für den er nach Angaben des Verkäufers verwendet werden soll oder für den ein Gegenstand dieser Art gewöhnlich verwendet wird,
der Gegenstand in Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder der vereinbarten Probe entspricht, wenn die Qualität oder Ausführung anhand des vereinbarten Musters oder der vereinbarten Probe bestimmt wurde,
der Artikel die richtige Menge, das richtige Maß oder Gewicht hat; und
der Gegenstand den Anforderungen der Rechtsvorschriften entspricht.
Die Waren werden von einer Steuerquittung und bei einigen Produkten von einem Garantieschein begleitet. Liegt den Waren kein Garantieschein bei, wird der Steuerbeleg zur Geltendmachung des Anspruchs verwendet.
III. RECHTE AUS DER MÄNGELHAFTUNG FÜR WAREN
Offensichtliche Schäden an den Waren oder ihrer Verpackung während der Lieferung müssen sofort mit dem Spediteur besprochen und die Unstimmigkeiten im Übergabeprotokoll (Frachtbrief) festgehalten werden. Der Käufer ist nicht verpflichtet, solche Waren vom Spediteur anzunehmen und muss den Verkäufer unverzüglich über die festgestellten Schäden informieren. Am Tag der Abnahme überprüft der Käufer ordnungsgemäß die Unversehrtheit der Waren und die Vollständigkeit des Zubehörs.
Im Falle der persönlichen Abholung durch den Käufer ist der Zeitpunkt der Übernahme der Ware der Zeitpunkt des Übergangs des Schadensrisikos an der Ware vom Verkäufer auf den Käufer. Unterlässt der Käufer die Abnahme, so kann er Mängel, die bei der Abnahme feststellbar sind, nur dann geltend machen, wenn er nachweist, dass diese Mängel (z.B. fehlendes Zubehör) bereits bei Gefahrübergang der Ware vorhanden waren. Eine spätere Reklamation wegen Unvollständigkeit der Ware oder äußerer Beschädigung der Ware entzieht dem Käufer nicht das Recht auf Reklamation. Der Verkäufer hat jedoch die Möglichkeit zu beweisen, dass keine Verletzung des Kaufvertrags vorliegt.
Der Käufer/Verbraucher kann die Ware persönlich in der Niederlassung des Verkäufers (AURAPOL s.r.o. Sumna 125, 671 02 Sumna, Tschechische Republik) reklamieren oder die reklamierte Ware per Post an AURAPOL s.r.o. Sumna 125, 671 02 Sumna, Tschechische Republik schicken.
Falls der Käufer die Ware per Transportdienst an den Verkäufer oder das Servicezentrum sendet, sollte er im eigenen Interesse die reklamierte Ware in geeignetes und ausreichend schützendes Verpackungsmaterial verpacken, das den Anforderungen des Transports entspricht, um sie während des Transports nicht zu beschädigen. Bei zerbrechlichen Gütern sollte die Sendung mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet werden. Die Sendung sollte die reklamierte Ware (einschließlich des kompletten Zubehörs) enthalten, wir empfehlen, eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des reklamierten Mangels und die korrekten Kontaktdaten des Käufers beizufügen.
Der Käufer ist verpflichtet, nachweisbar zu beweisen, dass die Ware im Online-Shop aurapol.cz gekauft wurde, optimal ist der Original-Kaufbeleg der Ware oder ein ordnungsgemäß ausgefüllter Garantieschein.
Die Rechte aus der Mängelhaftung für die Ware gelten insbesondere nicht für den Fall, dass der Mangel oder Schaden bereits eingetreten ist:
mechanische Schäden an den Waren
nachgewiesene Manipulationen am Gerät, Naturkatastrophen, mechanische Beschädigungen oder wenn die Siegel entfernt oder beschädigt wurden, wenn die Waren versiegelt sind,
Stromstöße (sichtbar verbrannte Bauteile oder Leiterplatten), außer bei normalen Abweichungen,
nachweislich missbräuchliche Verwendung,
Verwendung entgegen der Gebrauchsanweisung oder den Anweisungen auf der Verpackung oder der Garantiekarte,
Verwendung entgegen den allgemein anerkannten Regeln der Technik,
Verwendung unter Bedingungen, die in Bezug auf Temperatur, Staubigkeit, Feuchtigkeit, chemische und mechanische Einflüsse nicht für die vom Hersteller direkt vorgesehene Umgebung geeignet sind oder die sich eindeutig aus der Art des Produkts ergeben,
nachweislich unprofessioneller Einbau und Betrieb,
wenn der vorgelegte Garantieschein offensichtliche Anzeichen für eine Veränderung der Daten aufweist oder wenn die Ware eine andere Seriennummer als die auf dem Garantieschein angegebene trägt.
Die Mängelhaftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf die durch normalen Gebrauch verursachte Abnutzung, bei Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, auf den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde, bei gebrauchten Waren auf einen Mangel, der dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Waren bei der Übernahme durch den Käufer hatten.
Ein Mangel, der durch unsachgemäße Montage oder sonstige unsachgemäße Inbetriebnahme verursacht wurde, gilt als Mangel, wenn diese Montage oder Inbetriebnahme im Kaufvertrag vereinbart und vom Verkäufer oder einer anderen Person unter der Verantwortung des Verkäufers durchgeführt wurde.
Wenn Verbrauchsmaterialien in der Verpackung enthalten sind oder käuflich erworben werden, beträgt ihre normale Lebensdauer bei normalem Gebrauch in der Regel 6 Monate, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Das Recht des Käufers, die Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu reklamieren, bleibt unberührt. Der Käufer muss jedoch berücksichtigen, dass die Garantie sich nicht auf die Abnutzung der Waren oder ihrer Teile durch normalen Gebrauch erstreckt und nicht mit der Haltbarkeit verwechselt werden kann.
Für Geschenke, die der Verkäufer dem Käufer im Rahmen des Kaufvertrages für andere bezahlte Waren unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann keine über das Gesetz hinausgehende Gewährleistung oder Haftung für Mängel übernommen werden. Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag ist der Käufer verpflichtet, die geschenkten Waren in ihrem ursprünglichen Zustand an den Verkäufer zurückzugeben.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über die Verpflichtungen zur mangelhaften Leistung im gesetzlich vorgesehenen Umfang zu erteilen (Gewährleistungsschein). Der Garantieschein muss den Namen oder die Firma, die Registriernummer und den Firmensitz des Verkäufers enthalten. Wenn die Beschaffenheit der Sache es zulässt, genügt es, dem Käufer anstelle des Garantiescheins einen Kaufnachweis für die Ware auszustellen, der die gleichen Angaben wie der Garantieschein enthält. Wird eine längere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist gewährt, so hat der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang der Garantieverlängerung im Garantieschein anzugeben.
IV. GARANTIEZEIT
Der Käufer/Verbraucher ist berechtigt, das Recht auf Reklamation von Mängeln an Verbrauchsgütern innerhalb von vierundzwanzig Monaten ab dem Datum des Erhalts der Güter auszuüben. Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware durch den Käufer/Verbraucher ein Mangel an der Ware auf, so wird davon ausgegangen, dass die Ware bei Erhalt mangelhaft war, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Beim Kauf von gebrauchten Waren beträgt die Frist für die Ausübung der Rechte wegen mangelhafter Leistung 24 Monate. Für einen Käufer-Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Empfang der Ware durch den Käufer. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Waren in Reparatur waren. Werden die Waren im Rahmen einer Garantiereparatur ersetzt, läuft die ursprüngliche Garantiezeit weiter.
Soll der Kaufgegenstand von einem anderen Unternehmen als dem Verkäufer in Betrieb genommen werden, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Kaufgegenstandes, sofern der Käufer die Inbetriebnahme spätestens drei Wochen nach Erhalt des Kaufgegenstandes in Auftrag gegeben und die zur Durchführung der Leistung erforderliche Mitwirkung ordnungsgemäß und rechtzeitig erbracht hat. Das Datum der Inbetriebnahme der Waren ist in dem vom Käufer erhaltenen Inbetriebnahmeprotokoll anzugeben. Der Beginn der Gewährleistungsfrist wird also nur dann verschoben, wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Datum des Erhalts der Ware.
V. RECHTE AUS MÄNGELN AN DER WARE
Weist die Sache nicht die im Artikel Haftung des Verkäufers aufgeführten Eigenschaften auf, kann der Käufer/Verbraucher auch die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen, es sei denn, dies ist wegen der Art des Mangels unzumutbar. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, kann der Käufer/Verbraucher nur den Ersatz dieses Teils verlangen, ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist dies jedoch in Anbetracht der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich behoben werden kann, handelt es sich um eine unerhebliche Vertragsverletzung, und der Käufer/Verbraucher hat in einem solchen Fall stets ausschließlich das Recht, den Mangel kostenlos durch Nachbesserung der Sache beheben zu lassen.
Der Käufer/Verbraucher hat auch im Falle eines behebbaren Mangels Anspruch auf die Lieferung neuer Ware oder den Austausch von Teilen, wenn er die Ware wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwenden kann. In diesem Fall hat der Käufer/Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Als erneutes Auftreten eines Mangels nach der Reparatur gilt derselbe Mangel, der bereits mindestens zweimal während der Garantiezeit behoben wurde und erneut auftritt. Wurden die Waren in der Zeit vor der Reklamation mindestens dreimal wegen verschiedener behebbarer Mängel repariert, so wird davon ausgegangen, dass sie an einer größeren Anzahl von Mängeln leiden.
Tritt der Käufer/Verbraucher nicht vom Vertrag zurück oder macht er nicht von seinem Recht Gebrauch, sich neue, mangelfreie Waren liefern zu lassen, Teile auszutauschen oder zu reparieren, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Käufer/Verbraucher hat auch Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, neue, mangelfreie Waren zu liefern, deren Teile zu ersetzen oder die Waren zu reparieren, sowie wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn die Behebung für den Käufer/Verbraucher mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.
Das Recht auf mangelhafte Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Verkäufer dem Käufer vor der Annahme der Ware mitgeteilt hat, dass die Ware mangelhaft ist oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.
Der Käufer/Verbraucher ist berechtigt, in allen im NCC und im Gesetz genannten Fällen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Verkäufer in dem Moment wirksam, in dem die Rücktrittserklärung des Käufers/Verbrauchers dem Verkäufer zugestellt oder ausgehändigt wird, vorausgesetzt, dass alle gesetzlichen Bedingungen gemäß §2001 ff. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgehoben, und die Parteien sind verpflichtet, einander alles zurückzugeben, was sie einander auf der Grundlage des Vertrages zur Verfügung gestellt haben.
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Käufer verpflichtet, die komplette Ware einschließlich aller Zubehörteile an den Verkäufer zurückzusenden.
Wurden die mangelhaften Waren gebraucht oder mit einem Preisnachlass verkauft, der ihre mindere Qualität zum Zeitpunkt des Verkaufs widerspiegelt, so hat der Käufer/Verbraucher anstelle des Rechts auf Umtausch der Waren Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass.
VI. UMGANG MIT BESCHWERDEN
Der Käufer-Verbraucher muss die Reklamation einschließlich der Beseitigung des Mangels unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation erledigen lassen, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer-Verbraucher vereinbaren eine längere Frist. Die Frist für die Erledigung der Reklamation beginnt am Tag nach der Einreichung der Reklamation gemäß § 605 des NCC. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer-Verbraucher die gleichen Rechte zu wie bei einer wesentlichen Vertragsverletzung. Die 30-Tage-Frist ist für den Käufer-Unternehmer nicht bindend.
Der Käufer/Verbraucher kann sich selbst über den Ausgang der Reklamation bei der Niederlassung, bei der die Reklamation eingereicht wurde, oder bei deren Kundendienst erkundigen.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer oder einem von ihm beauftragten Service jede Unterstützung zu gewähren, um das Vorhandensein des beanstandeten Mangels zu überprüfen und ihn zu beseitigen (einschließlich Prüfung oder Demontage des Produkts). Bei einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die Ware sauber und entsprechend den Hygienevorschriften und allgemeinen Hygienegrundsätzen zu übergeben, einschließlich aller Teile und Zubehörteile.
Der Käufer ist verpflichtet, die Waren für das Reklamationsverfahren vollständig zu übergeben. Es wird außerdem empfohlen, eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des Mangels und die vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) beizufügen. Liefert der Käufer die Waren nicht vollständig und ist deren Vollständigkeit erforderlich, um das Vorhandensein des beanstandeten Mangels festzustellen und/oder diesen zu beheben, so beginnt die Frist für die Erledigung der Reklamation erst mit der Lieferung der fehlenden Teile.
Mit der Annahme der Ware zur Reklamation haftet der Verkäufer nicht für die auf Festplatten, Speicher- oder sonstigen Informationsträgern gespeicherten Daten und Informationen des Käufers, die Teil der zur Reklamation angenommenen Ware sind, sowie für den Verlust dieser Daten und Informationen.
Bei der Geltendmachung einer Reklamation erhält der Käufer eine schriftliche Bestätigung - einen Reklamationsbericht, der als Dokument für die Abwicklung der Reklamation dient. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Erstellung des Reklamationsberichts alle erforderlichen Angaben zu machen, deren Vollständigkeit und Richtigkeit er durch seine Unterschrift auf dem Reklamationsbericht bestätigt. Der Beschwerdebericht enthält Informationen darüber, wann die Beschwerde eingereicht wurde, welchen Inhalt sie hat und welche Art der Erledigung der Beschwerde vom Käufer/Verbraucher verlangt wird. Wenn der Käufer/Verbraucher das Produkt per Transportdienst zum Reklamationsverfahren geschickt hat, erhält er das Reklamationsprotokoll per E-Mail.
Der Käufer/Verbraucher hat Anspruch auf Erstattung der für die Reklamation angemessenerweise aufgewendeten Kosten, wobei diese Kosten als die niedrigstmöglichen zu verstehen sind. Dazu gehören insbesondere die Portokosten für die Zusendung der reklamierten Waren. Der Käufer/Verbraucher muss die Erstattung dieser Kosten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist für die Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung verlangen.
VII. WEIGERUNG, EINE FORDERUNG ANZUERKENNEN
Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Ware zur Reklamation zu verweigern, wenn die Ware oder ihre Bestandteile verschmutzt sind.
Der Verkäufer ist auch berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern, wenn die Ware nicht in Übereinstimmung mit den Hygienevorschriften und allgemeinen Hygienegrundsätzen übergeben wird.
VIII. ABHOLUNG DER WARE BEI DER GARANTIEWERKSTATT
Sobald die Forderung beglichen ist, informiert der Verkäufer den Käufer entweder per SMS, E-Mail oder Telefon. Wenn die Waren per Versanddienstleister verschickt wurden, werden sie nach der Bearbeitung an die Adresse des Käufers geschickt.
Der Verkäufer stellt dem Käufer eine schriftliche Bestätigung aus oder sendet ihm eine solche zu, in der das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation, die Bestätigung der Reparatur und die Dauer der Reklamation oder die Gründe für die Ablehnung der Reklamation angegeben sind.
Wird die reklamierte Ware aus der Garantiereparatur nicht innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der Garantiereparatur abgeholt, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Lagergebühr in Höhe von 50 CZK für jeden Tag des Verzugs bei der Abholung der Ware zu zahlen.
Bei der Aushändigung der Waren nach der Begleichung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, das Dokument vorzulegen, das er beim Erhalt der Waren für die Reklamation erhalten hat, oder er muss sich ausweisen.
IX. OPTION ABBRECHEN
Eine Stornierung der Bestellung ist immer bis spätestens 11:00 Uhr am Tag der Bestellung möglich. Nach dieser Zeit werden die Bestellungen an den Spediteur übergeben. Wenn Bestellungen nach diesem Zeitpunkt storniert werden, können Versandkosten anfallen.
Dieses Beschwerdeverfahren tritt am 1. Februar 2022 in Kraft und wird wirksam.
Anhang Nr. 1. zum Beschwerdeverfahren
Musterformular für die Einreichung einer Beschwerde
Adressat (Verkäufer):
Online-Geschäft: http://www.aurapol.com
Unternehmen: aurapol s.r.o.
Eingetragener Sitz: Sumna 125, 671 02 Sumna
ID-NUMMER: 09318356/CZ09318356
E-Mail-Adresse: info@aurapol.cz
Rufnummer: +420 511 110 077
Verbraucher:
Mein Name und Nachname:
Meine Adresse:
Mein Telefon und meine E-Mail:
Ausübung des Rechts auf mangelhafte Leistung (Reklamation)
Lieber,
Am (*) habe ich eine Bestellung in Ihrem Shop (*) aufgegeben (Bestelldaten siehe unten). Das Produkt, das ich gekauft habe, weist jedoch folgende Mängel auf (* hier müssen Sie den Mangel genau beschreiben). Ich bitte darum, dass die Reklamation wie folgt behandelt wird: (* hier sollten Sie die gewünschte Art der Behandlung detailliert beschreiben; zum Beispiel - "da es sich um einen entfernbaren Defekt handelt, bitte ich darum, dass das Produkt spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Kalendertagen repariert wird). Gleichzeitig bitte ich Sie um eine schriftliche Bestätigung der Reklamation, aus der hervorgeht, wann ich die Reklamation eingereicht habe, was der Inhalt der Reklamation ist, sowie um eine Bestätigung des Datums und der Art und Weise der Abwicklung der Reklamation, einschließlich der Bestätigung der Reparatur und der Dauer der Reparatur (falls es sich um eine Reparatur und nicht um einen Ersatz handelt).
Datum der Bestellung (*)/Datum des Eingangs (*)
Bestellnummer:
Die Mittel für die Bestellung oder ggf. für die Lieferung wurden überwiesen von (*)
und wird auf folgende Weise erstattet (bei Überweisung bitte Kontonummer angeben) (*)
Der Name des Verbrauchers:
Die Adresse des Verbrauchers:
E-Mail:
Telefon:
(*) Nichtzutreffendes streichen oder Einzelheiten hinzufügen.
In (geben Sie hier den Ort an), Am (geben Sie hier das Datum an)
(Unterschrift)
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Name und Nachname des Verbrauchers
Liste der Anhänge:
Rechnung für bestellte Waren Nr. (*)
Allgemeine Hinweise zur Geltendmachung von Ansprüchen
Der Lieferant haftet nicht für Schäden und die Reklamation wird nicht akzeptiert, wenn die Reklamation an eine andere Adresse als die Lieferadresse geschickt wird.
Die Forderung ist erst dann beglichen, wenn wir Sie darüber informieren. Wenn die gesetzliche Frist abläuft, gilt dies als wesentliche Vertragsverletzung und Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten.